Verkehrsregeln in der Schweiz
In der Schweiz herrscht Rechtsverkehr, genau wie in Kontinentaleuropa und Nordamerika. Wenn Sie aus Großbritannien, Australien oder Japan kommen, seien Sie an Kreisverkehren und Kreuzungen besonders vorsichtig, bis Sie sich daran gewöhnt haben. Die Schweizer Verkehrsregeln werden streng durchgesetzt, mit fest installierten und mobilen Radarkontrollen im ganzen Land. Bußgelder beginnen bei 40 CHF für geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen und können bei schweren Verstößen 600 CHF übersteigen.
Hier sind die wichtigsten Verkehrsregeln, die Sie beim Fahren eines Wohnmobils in der Schweiz beachten sollten:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h ausserorts, 50 km/h in Ortschaften und 30 km/h in Wohngebieten. Wohnmobile und Wohnwagen über 3.500 kg dürfen auf Autobahnen maximal 100 km/h und auf anderen Strassen maximal 80 km/h fahren.
- Scheinwerfer immer eingeschaltet: Das Schweizer Gesetz empfiehlt, stets mit Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlicht ist bei neueren Fahrzeugen vorgeschrieben und wird für alle Fahrzeuge dringend empfohlen.
- Gurtpflicht: Alle Insassen, vorne und hinten, müssen Sicherheitsgurte anlegen. Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Körpergröße unter 150 cm müssen einen geeigneten Kindersitz oder eine Sitzerhöhung verwenden.
- Alkoholgrenze: 0,05 % für normale Fahrer, 0,01 % für Fahranfänger (in den ersten 3 Jahren). Die Strafen sind streng und umfassen hohe Geldbußen, Führerscheinentzug und strafrechtliche Verfolgung.
- Autobahnvignette: Alle Fahrzeuge, die auf Schweizer Autobahnen fahren, müssen eine gültige Vignette (40 CHF/Jahr) führen, die an Grenzübergängen, Tankstellen und Postämtern erhältlich ist. Die meisten Miet-Wohnmobile verfügen bereits über eine solche.
- Vorrang auf Bergstraßen: Auf schmalen Bergstraßen haben bergauf fahrende Fahrzeuge Vorrang vor bergab fahrenden. Postbusse (gelbe PostBus-Fahrzeuge) haben immer Vorfahrt.
- Rechtsabbiegen bei Rot verboten: Anders als in den USA darf man in der Schweiz bei roter Ampel nicht rechts abbiegen. Warten Sie auf das grüne Signal.
- Handynutzung: Während der Fahrt strengstens verboten. Verwenden Sie eine Freisprecheinrichtung oder halten Sie sicher an. Die Bussen beginnen bei CHF 100.
Bergpässe und Fahren in den Alpen
Die Schweiz verfügt über mehr als 20 große Gebirgspässe, die zu den spektakulärsten Fahrerlebnissen Europas zählen. Zu den berühmten Pässen gehören der Furkapass (2.429 m, bekannt aus dem James-Bond-Film „Goldfinger“), der Grimselpass (2.165 m), der das Berner Oberland mit dem Wallis verbindet, und der Sustenpass (2.224 m) mit seinen dramatischen Haarnadelkurven und Gletscherausblicken.
Die meisten Hochpässe sind je nach Schneelage nur von Ende Mai/Juni bis Oktober geöffnet. Informieren Sie sich vor der Routenplanung stets auf der TCS-Website oder über die ASTRA-Verkehrsinfo-App über den aktuellen Passstatus. Ganzjährig befahrbare Alternativen sind der Gotthard-Strassentunnel, der Simplonpass (in der Regel geöffnet) und der San-Bernardino-Tunnel.
Profi-Tipp: Wenn Sie ein grösseres Wohnmobil (über 7,5 m) fahren, prüfen Sie vor der Abfahrt die Höhen- und Breitenbeschränkungen auf den Bergpässen. Einige schmale Pässe mit engen Haarnadelkurven sind für Fahrzeuge über 7 m eine Herausforderung. Die Route der Grand Tour of Schweiz ist so konzipiert, dass sie für Standard-Wohnmobile befahrbar ist.
Straßenverhältnisse und Wetter
Die Schweizer Strassen gehören zu den am besten gepflegten in Europa. Das Autobahnnetz ist ausgezeichnet und gut ausgeschildert. Bergstrassen erfordern jedoch besondere Aufmerksamkeit, insbesondere bei wechselnden Wetterbedingungen. Selbst im Sommer kann sich das Bergwetter schnell ändern und oberhalb von 2.000 m Nebel, Regen oder sogar Schnee mit sich bringen.
- Fahren im Winter (November–März): Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden aber dringend empfohlen. Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund ungeeigneter Reifen eine Behinderung verursacht, können Sie mit einer Geldstrafe belegt und haftbar gemacht werden. Auf bestimmten Bergstrassen können Schneeketten vorgeschrieben sein (durch Schilder gekennzeichnet).
- Informationen zur Strassenlage: Informieren Sie sich auf der TCS-Website oder unter der Nummer 163 über die aktuelle Strassenlage und Passsperrungen. Die ASTRA-App (Bundesamt für Strassen) bietet Verkehrsinformationen in Echtzeit.
- Tunnel: In der Schweiz befinden sich einige der längsten Strassentunnel der Welt, darunter der Gotthard- (16,9 km) und der Lötschberg-Autotunnel. Lassen Sie die Scheinwerfer eingeschaltet und halten Sie einen sicheren Abstand ein.
- Vieh auf den Strassen: In den Alpenregionen weiden im Sommer Rinder und Schafe in der Nähe von Strassen oder überqueren diese. Fahren Sie langsamer und geben Sie ihnen Zeit, sich zu entfernen.
Tank- und Ladestationen
Benzin- und Tankstellen sind in der ganzen Schweiz gut verteilt und decken sogar kleinere Bergdörfer ab. Auf Hauptstrecken sind Sie selten mehr als 30–50 km von einer Tankstelle entfernt, auf abgelegenen Bergpässen können die Entfernungen jedoch größer sein. Zu den großen Ketten gehören Migrol, Agrola, Coop Pronto und Shell.
Die Kraftstoffpreise in der Schweiz liegen im Durchschnitt bei 1,70–2,00 CHF pro Liter. Die meisten Tankstellen akzeptieren rund um die Uhr Kreditkarten an Selbstbedienungspumpen. Für Elektro- oder Hybrid-Wohnmobile verfügt die Schweiz über ein wachsendes Netz an Ladestationen – Standorte finden Sie in den Apps MOVE, Swisscharge oder PlugShare.
Parken und Maut
In der Schweiz fallen außer der Autobahnvignette keine zusätzlichen Mautgebühren an. Alle Autobahnen, Tunnel (einschließlich Gotthard) und Straßen sind durch die Jahresvignette abgedeckt. Die einzigen Ausnahmen sind einige alpenquerende Autotransporttunnel (Vereina, Lötschberg, Furka), für deren Durchfahrt eine Gebühr erhoben wird (27–35 CHF für ein Wohnmobil).
Das Parken in Schweizer Städten ist gut organisiert, kann aber teuer sein. Orientieren Sie sich an den farbcodierten Parkzonen (Weiß = gebührenpflichtig, Blau = zeitlich begrenzt mit Parkscheibe, Gelb = privat). Viele Bergdörfer und Ausgangspunkte von Wanderwegen erheben eine Parkgebühr von 5–15 CHF pro Tag. Das Übernachten im Fahrzeug ist in der Regel nur auf ausgewiesenen Stellplätzen oder Campingplätzen erlaubt – nicht auf Parkplätzen, Raststätten oder in Wohnstraßen.