Verkehrsregeln rund um Pula
In Kroatien herrscht Rechtsverkehr, und es gelten die üblichen europäischen Verkehrsregeln. Pula liegt an der Südspitze Istriens, und die Straße nach Norden bildet das istrische Y (Istarski ipsilon): Die Autobahn A9 verläuft von Pula bis zum Autobahnkreuz Kanfanar, wo sie auf die Schnellstraße A8 trifft, die durch den Učka-Tunnel in Richtung Rijeka weiterführt. Von derselben Kreuzung aus biegt man nach Westen in Richtung Rovinj und Poreč ab, sodass fast jede Reise durch Istrien auf dieser zentralen Verkehrsachse beginnt.
Die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen betragen 50 km/h innerorts, 90 km/h auf Landstraßen, 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Für größere Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h auf Landstraßen und 90 km/h auf Autobahnen. Überprüfen Sie daher das Gewicht Ihres Wohnmobils in den Fahrzeugpapieren, bevor Sie eine Reisegeschwindigkeit festlegen. Fahrer unter 24 Jahren müssen zudem 10 km/h unter der jeweils ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit bleiben.
Alkohol, Sicherheitsgurte und Scheinwerfer
Der allgemeine Blutalkoholgrenzwert liegt bei 0,05 % (0,5 g/l), beträgt jedoch null für Fahrer unter 24 Jahren, für alle, die ihren Führerschein erst seit weniger als zwei Jahren besitzen, für Berufskraftfahrer sowie für alle, die ein Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen lenken – was auf viele der größeren Wohnmobile zutrifft. Bei einem Wohnmobil dieser Größe ist es am einfachsten, an Fahrtagen ganz auf Alkohol zu verzichten. Das Anlegen des Sicherheitsgurts ist auf jedem Sitzplatz Pflicht, und Kinder unter 150 cm benötigen einen geeigneten Kindersitz.
Vom 1. November bis zum 31. März sowie bei schlechter Sicht ist tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben. Mobiltelefone dürfen nur über eine Freisprecheinrichtung genutzt werden.
Vorgeschriebene Ausrüstung und Winterreifen
Laut Gesetz muss der Transporter ein Warndreieck, einen Verbandskasten, Ersatzglühbirnen und Sicherungen (die Glühbirnen können entfallen, wenn die Beleuchtung aus LED- oder Xenon-Lampen besteht) sowie eine Warnweste für jede mitfahrende Person mitführen. Bewahren Sie die Warnwesten im Innenraum auf, nicht in einem Außenfach, damit Sie eine anziehen können, bevor Sie nach einer Panne auf die Straße treten. Miettransporter sind in der Regel mit der kompletten Ausrüstung ausgestattet, überprüfen Sie jedoch bei der Abholung, ob alles vorhanden ist.
Winterreifen oder Schneeketten sind vom 15. November bis zum 15. April auf Straßenabschnitten vorgeschrieben, die mit dem Winterausrüstungsschild gekennzeichnet sind, sowie auf allen mit Schnee oder Eis bedeckten Straßen, unabhängig vom Datum. An der Küste um Pula schneit es selten, in den Hügeln im Landesinneren Istriens jedoch schon; daher lohnt es sich, diese Vorschrift ernst zu nehmen, wenn Sie ins Landesinnere fahren.
Maut und Pannenhilfe
In Kroatien gibt es keine Vignette. Sie ziehen an der Auffahrt zur Autobahn ein Ticket und bezahlen an der Ausfahrtsstelle die zurückgelegte Strecke in Euro oder mit Karte; an den meisten Fahrspuren ist kontaktloses Bezahlen möglich (Euro-Bargeld wird nur an den manuellen Fahrspuren akzeptiert). Das istrische Y wird von Bina-Istra betrieben, das einen optionalen ENC-Transponder verkauft; das Basis-Paket „ENC Easy“ gewährt etwa 10 % Rabatt auf die Maut, doch für eine einzelne Fahrt ist die Bezahlung am Mauthäuschen einfacher. Der Sommertarif, der vom 1. Juni bis zum 30. September gilt, ist für ENC-Nutzer tatsächlich vorteilhaft, da er größere Rabatte im Stil der Nebensaison bietet, anstatt einen Aufschlag zu erheben.
Sollte unterwegs etwas schiefgehen, bietet der kroatische Automobilclub (HAK) Pannenhilfe unter der Nummer 1987 an (+385 1 1987 aus dem Ausland), und die allgemeine Notrufnummer lautet 112.